Die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung) von 2008 sowie die neuere und überarbeitete Verordnung (EU) 2019/787 von 2019 bestimmen die Herstellung, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Spirituosen im EU-Binnenmarkt. Außerdem werden geschützte geographische Angaben definiert.
Das Ziel der Verordnung ist es, Markttransparenz zu schaffen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen und das Verbraucherschutzniveau zu fördern.
Spirituosen werden in der aktuellen Verordnung in 44 Kategorien eingeteilt. Für die Kategorien 1–14 (dazu gehören u. a. Rum, Whisky, Grappa und Obstbrand) gelten strengere Vorschriften, was ihre Herstellung betrifft. Dabei wird auch geregelt, ob und wie viel Zucker zugesetzt werden darf, worum es in diesem Artikel gehen soll.